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Tauchsafaris |
Reise Infos und BezahlungAuf allen unserer Safaris gelten folgende Zahlungsbedingungen: Der Preis beinhaltet: 1 Person, Transfer (ab/bis Flughafen) 1 Woche Tauchsafariprogramm lt. Termin, Diveguide, Tauchen Vollpension, Tee & Kaffee, Wasser (Softdrinks)
Visum (z. Zt. 15 EUR), In Manchen Gebieten Tauchgenehmigung oder Marine Park Gebühren. Alkohol an Bord, die Getränke müssen vor Ort in bar (US$ od. €) bezahlt werden Trinkgeld: Sollten sie mit der Leistung der Crew zufrieden gewesen sein, empfiehlt sich ein Trinkgeld pro Woche und Person von ca. 35,-€ alle Extrakosten sind vor Ort und in bar zu bezahlen.
Reiserücktritt Im falle eines Reiserücktritts fallen folgende Gebühren an: Regeln auf dem Schiff Besondere Zollvorschriften Weltweiter SicherheitshinweisDie weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Informationen über Terrorgefahren finden sich in den länderspezifischen Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, vergleichsweise gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden. Landesspezifische Sicherheitshinweise<em>Terrorismus</em> In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele (Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele; April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle); Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern; April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit mindestens 19 Todesopfern und über 50 Verletzten). Seit Mai 2006 hat es keine Anschläge oder andere ausländerfeindlichen Gewaltakte gegeben. Dennoch können weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten. Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben. <em>Reisen über Land</em> Im Nordsinai ist die Sicherheitslage angespannt. Das gilt insbesondere seit der gewaltsamen Öffnung des Grenzüberganges Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen am 23.01.2008. Von Reisen in das Gebiet nördlich der den Sinai querenden Straße vom Suezkanal-Tunnel nach Ras-en-Naqb (kurz vor der ägyptisch-israelischen Grenze) wird abgeraten. Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen. <em>Minengefahr</em> Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten. <em>Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr</em> Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de Allgemeine Reiseinformationen<em>Verhaltensregeln</em> Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen). Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2007 vom 13. September bis zum 12. Oktober; im Jahr 2008 voraussichtlich vom 1. bis zum 29. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen. <em>Hinweise für Doppelstaater</em> Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige<em>Visum</em> Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro. <em>Reisedokumente</em> Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen. Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden. Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller. Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen. <em>Einreise aus Israel</em> Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel. Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben. Medizinische Hinweise<em>Gelbfieber</em> Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung für alle Personen Pflicht, die älter als 1 Jahr sind. Zusätzlich wird sie verlangt, wenn man aus folgenden Ländern einreist: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago. <em>Impfschutz</em> Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu). <em>Malaria</em> Ein geringes Risiko besteht saisonal im Gouvernement al-Fayyum, seit 1998 sind jedoch keine Fälle mehr gemeldet worden. Das übrige Land ist malariafrei. Ein Schutz vor Mückenstichen ist ausreichend, dazu wird folgendes empfohlen: · Körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), · in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen · ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen <em>HIV/<acronym title="Acquired Immune Deficiency Syndrome (erworbenes Immundefektsyndrom)">AIDS</acronym></em> Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. <em>Durchfallerkrankungen</em> Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. <em>Weitere Infektionskrankheiten</em> <em>Vogelgrippe</em> Auch in Ägypten ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“. <em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em> Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nildelta, Niltal, Nebenflüsse, Suezkanal). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden. <em>Medizinische Versorgung</em> Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte. Von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird wegen der häufig vorkommenden schweren Unfälle im Straßenverkehr abgeraten. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: www.dtg.org oder www.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind
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